Mitgliedschaft

Warteliste offen. Aufnahme nach Gründung.

Die Vereinsgründung läuft. Sobald der e. V. beim Amtsgericht eingetragen ist und die behördliche Erlaubnis als Anbauvereinigung vorliegt, beginnen wir mit der Aufnahme von Mitgliedern – in der Reihenfolge der Warteliste und nach persönlichem Gespräch.

Stufen

Zwei Stufen der Mitgliedschaft.

Unterschiede ergeben sich aus der Beteiligung am Vereinsleben.
Stufe 1 · Basis

Mitgliedschaft

Regulärer Vereinsbeitrag. Zugang zu allen Mitgliederrechten und -pflichten nach Satzung.

  • Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • Bezug im gesetzlichen Rahmen (max. 50 g/Monat)
  • Einsicht in Chargendokumentation
  • Teilnahme an Infoabenden & Anbauführungen
  • Zugang zum internen Mitgliederbereich

Auf die Warteliste

Voraussetzungen

Was es für eine Mitgliedschaft braucht.

Gesetzliche Vorgaben plus vereinsinterne Grundsätze.
  • MindestalterVollendetes 18. Lebensjahr
  • WohnsitzHauptwohnsitz in Deutschland, gem. KCanG
  • Einzige MitgliedschaftMitgliedschaft nur in einer Anbauvereinigung möglich
  • AltersnachweisPersönliche Ausweiskontrolle vor Ort
  • GesprächPersönliches Aufnahmegespräch vor Aufnahme
  • BeitrittsantragSchriftlich, mit Einverständnis zur Satzung
  • Mindestdauer3 Monate Mitgliedschaft vor erster Abgabe (gesetzliche Frist)
Hinweis

Die Aufnahme auf die Warteliste ist unverbindlich und begründet keinen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Satzung, Aufnahmegespräch und verfügbaren Plätzen (max. 500).

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