Warteliste offen. Aufnahme nach Gründung.
Die Vereinsgründung läuft. Sobald der e. V. beim Amtsgericht eingetragen ist und die behördliche Erlaubnis als Anbauvereinigung vorliegt, beginnen wir mit der Aufnahme von Mitgliedern – in der Reihenfolge der Warteliste und nach persönlichem Gespräch.
Zwei Stufen der Mitgliedschaft.
Mitgliedschaft
Regulärer Vereinsbeitrag. Zugang zu allen Mitgliederrechten und -pflichten nach Satzung.
- Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
- Bezug im gesetzlichen Rahmen (max. 50 g/Monat)
- Einsicht in Chargendokumentation
- Teilnahme an Infoabenden & Anbauführungen
- Zugang zum internen Mitgliederbereich
Aktive Mitgliedschaft
Für Mitglieder, die sich im Verein engagieren möchten – in Arbeitsgruppen oder bei Veranstaltungen.
- Alle Leistungen der Basis-Mitgliedschaft
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen (Anbau, Prävention, Finanzen)
- Erweiterter Zugang zur Anbaustätte
- Mitgestaltung der Vereinsentwicklung
- Kein finanzieller Vorteil – reine Mitwirkung
Was es für eine Mitgliedschaft braucht.
- MindestalterVollendetes 18. Lebensjahr
- WohnsitzHauptwohnsitz in Deutschland, gem. KCanG
- Einzige MitgliedschaftMitgliedschaft nur in einer Anbauvereinigung möglich
- AltersnachweisPersönliche Ausweiskontrolle vor Ort
- GesprächPersönliches Aufnahmegespräch vor Aufnahme
- BeitrittsantragSchriftlich, mit Einverständnis zur Satzung
- Mindestdauer3 Monate Mitgliedschaft vor erster Abgabe (gesetzliche Frist)
Die Aufnahme auf die Warteliste ist unverbindlich und begründet keinen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Satzung, Aufnahmegespräch und verfügbaren Plätzen (max. 500).

